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Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine in Mülheim an der Ruhr

Viele Mülheimer Privateigentümer fragen sich, was sie aktuell tun können, um zu helfen und vor Ort den hier ankommenden Flüchtlingen beizustehen. Insbesondere bei der Vermittlung von Wohnraum stellen sich viele Fragen.
Die Koordinierung der Aufnahme von Geflüchteten erfolgt zunächst über die EU, den Bund und die Länder;
die formalen Verfahren stehen leider noch nicht fest.

Die Stadt Mülheim und die örtlichen Wohlfahrtsverbände organisieren und sprechen sich ab, wie die Hilfe und Unterstützung hier vor Ort gestaltet werden kann. Der folgende Überblick soll erste Informationen zu grundlegenden Fragen geben.

 

Bei mir sind privat Flüchtlinge angekommen. Was sind die nächsten Schritte? 

Bitten Sie die Geflüchteten dringend, sich zeitnah bei der Ausländerbehörde zu melden.

Anschrift: Leineweberstraße 18-20
45468 Mülheim an der Ruhr

Öffnungszeiten:

  • Montag, Dienstag von 9.00 bis 11.00 Uhr
  • Donnerstag 8.00 bis 11.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr

Um mehrfache Vorsprachen zu vermeiden, empfiehlt sich eine erste Kontaktaufnahme per E-Mail unter: abh.ukraine@muelheim-ruhr.de.
Geflüchtete Menschen, die Sozialhilfe in Form einer Unterbringung, medizinische Versorgung oder andere wirtschaftliche Hilfen benötigen,
wenden sich nach Meldung bei der Ausländerbehörde anschließend beim Sozialamt (Ruhrstraße 1, 45468 Mülheim an der Ruhr).

Ich möchte eine Wohnung kostenfrei zur Verfügung stellen.

Wenn Sie Wohnraum anbieten möchten, richten Sie sich bitte ausschließlich per E-Mail an:
Wohnungsfachstelle@muelheim-ruhr.de.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass es aufgrund der Vielzahl von Anfragen bei der Bearbeitung der E-Mails zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann.
Die Wohnungsangebote werden gesammelt. Bei etwaigem Bedarf kommt die Stadt Mülheim an der Ruhr auf die Eigentümer und Eigentümerinnen zu.
Von Angeboten einzelner Zimmer bittet die Stadt Mülheim derzeit jedoch abzusehen, weil auch eine Fürsorgepflicht der Kommune gegenüber den Geflüchteten gewährleistet werden muss.

Welchen rechtlichen Status haben Geflüchtete aus der Ukraine?

Die Rechtssituation ist im Moment noch dynamisch. Aktuelle Informationen gibt es auf der Seite des Bundesinnenministeriums auf Deutsch: www.bmi.bund.de

Wo finde ich weitere Beratungsmöglichkeiten?

Das Flüchtlingsreferat des Evangelischen Kirchenkreises an der Ruhr berät nach der Anreise in Mülheim, hilft bei den ersten Schritten in der Kommune
(Anmeldung, Sozialleistungen, Gesundheitsthemen, Wohnraum, Schulbesuch, Kinder) und erläutert die aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten, die Ukrainer und Ukrainerinnen derzeit in Deutschland haben (vor allem in Bezug auf Vor- und Nachteile der Optionen, Asylantrag ja/nein, Zugang zum Arbeitsmarkt) – Dolmetscher stehen zur Verfügung.