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Wohnungsabnahmen
Für Vermieter, Haus- und Wohnungseigentümer:
Rechtsberatung und Komplettservice für Wohnungsabnahmen
Wenn ein Mietverhältnis oder ein Pachtvertrag endet, kommt es bei der Übergabe und Abnahme der betreffenden Immobilie immer wieder zu Unstimmigkeiten. Damit Vermieter oder Verpächter schon im Vorfeld auf der sicheren Seite sind, unterstützen wir unsere Mitglieder beim Haus & Grund Mülheim e.V. mit kostenfreier juristischer Beratung. Wir beraten auch, wenn es im Zuge einer Wohnungsabnahme oder der Abnahme einer anderen Immobilie zu Problemen und Auseinandersetzungen kommt. Gegen sehr günstige Kostenpauschalen übernehmen wir auch
die Komplett-Abwicklung von Wohnungsabnahmen.
Kostenlose Beratung bei Wohnungsabnahmen und nach Mieter-Auszug
Unsere rechtliche Beratung, die im Mitgliedsbeitrag enthalten ist, unterstützt Vermieter vor und nach dem Auszug eines Mieters
oder Pächters. Dabei treten Wohnungseigentümer oft mit ähnlichen Problematiken an uns heran.
Häufige Fragen zur Erstellung eines Abnahmeprotokolls:
» Ist ein Abnahmeprotokoll zwingend erforderlich?
» Wie erstellt man ein Übergabeprotokoll, und welche Punkte muss dieses enthalten?
» Ist der Mieter verpflichtet zu unterschreiben?
» Wie müssen Schäden in der Wohnung dokumentiert werden?
» Ist eine Vorabnahme schon vor dem Auszug des Mieters sinnvoll?
» Darf statt des Vermieters eine Vertretung die Abnahme durchführen?
Häufige Fragen zur Schadensabwicklung nach Auszug eines Mieters:
» Welche Schäden müssen vom Mieter behoben werden?
» Ist der Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet?
» Welche Einbauten oder Umbauten muss der Mieter zurückbauen?
» Darf der Vermieter ersatzweise Schäden selbst beheben oder muss er eine Nachfrist setzen?
» Ist für eine vom Vermieter genehmigte Renovierungszeit nach dem Ende des Mietverhältnisses weiter Miete zu zahlen und wie viel?
» Ist dem Vermieter während einer gewährten Renovierungsfrist der Zutritt zur Wohnung gestattet?
Kostenpflichtiger Service: Komplette Wohnungsabnahmen
Immer mehr Eigentümer, die sich nicht um Wohnungsabnahmen kümmern möchten, nehmen das Angebot der Haus & Grund Eigentümerschutz-Gemeinschaft
Mülheim in Anspruch, diese Aufgabe komplett für sie zu erledigen. Dabei umfasst unsere Dienstleistung folgende Punkte:
Erstellung Abnahmeprotokoll für Wohnungen – unsere Leistungen
» Auflistung von Schäden durch unseren Abnahme-Experten
» Einvernehmliche Vereinbarungen mit dem Mieter bei kleineren Schäden schon bei der Abnahme
» Dokumentation ggf. mit Fotos über den aktuellen Zustand (vor Gericht verwertbar)
» Gutachten-Übermittlung an den Vermieter und mit dessen Einverständnis auch an den Mieter
» Besprechung der Abnahme mit dem Rechtsberater
» Juristische Bewertung und Klärung von Forderungen an den Mieter.